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(Stand April 2006) Verkehr: Aufgrund der gegebenen Gefahrenlage durch den Straßenverkehr besteht auch bei kurzem verkehrsbedingtem Anhalten die Gurtanlegepflicht und das Handyverbot. (OLG Celle Beschl. v. 21.11.2005 - 211 Ss 11/05) Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II Angemessenheit einer eigengenutzten Immobilie Gemäß §12 III Nr.4 SGB II ist bei der Gewährung von Sozialhilfe ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutze Eigentumswohnung von angemessener Größe nicht als Vermögen zu berücksichtigen bzw. als sog. Schonvermögen anzusehen. Die Angemessenheit i. S. v. § 12 III Nr.4 SGB II richtet sich nur nach der Größe, nicht nach dem Wert der Immobilie. (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 1.8.2005 - 7 AS 2875/05) Für eine angemessene Größe gibt es keine gesetzliche Grundlage. Als Richtlinie können bei einem Haus ca.130qm und für eine Eigentumswohnung ca. 120 qm angesehen werden. Arbeitslosengeld Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung Es besteht die Verpflichtung sich unverzüglich nach Kenntnis des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei unbefristeten Arbeitsverträgen nach Zugang des Kündigungsschreibens oder bei Abschluss des Aufhebungsvertrages, bei befristeten Arbeitsverhältnissen frühestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. ( § 37b S.1 und S,2 SGB III ) Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen |